Kur beantragen
Wie kann ich eine Kur beantragen?
Rechtzeitig etwas für die Gesundheit tun, fit werden und vorbeugen gegen die Stress- und Alltagsbeschwerden der heutigen Zeit ist eine Seite der Kur; Krankheiten lindern und heilen die andere. Wichtigstes Ziel ist in beiden Fällen, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Hierbei spielt der Abstand vom Alltag, die Luft- und Ortsveränderung eine wichtige Rolle.
Die Natur hat in Bayern schöne Landschaften, gesundes Klima und natürliche Heilschätze geschaffen. Traditionelle Naturheilverfahren haben sich über Jahrzehnte bewährt. Moderne Kureinrichtungen und geschulte Fachkräfte bieten beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kuraufenthalt in den bayerischen Heilbädern und Kurorten.
So beantragen Sie eine Kur mit Krankenkassen-Unterstützung:
- Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Dieser bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät Ihnen je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.
- Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Antrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.
- Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
- Die anschließende Genehmigung der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
- Bei einer Ablehnung des Antrages können und sollten Sie – am Besten mit Unterstützung Ihres behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.
Kurformen – Auf einen Blick
- Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
(früher: offene Badekur)
Bei dieser Kurform können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt und dem Kostenträger frei wählen. Sie wählen ebenfalls den Termin für die Anreise sowie den Kurarzt und die Kureinrichtung aus.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 Prozent der Kurarzt-Kosten und 90 Prozent der Kurmittel. Sie gewähren außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 13 € pro Tag, für Kleinkinder in Höhe von bis zu 21 € pro Tag. Ihr Eigenanteil beträgt 10 € pro Verordnung/Rezept sowie 10 Prozent der Kurmittel.
Die Beihilfestelle gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 16 €. Die Kostenbeteiligung für Kurarzt und Kurmittel ist individuell bei der Beihilfestelle oder der Privatkrankenkasse abzuklären.
Bitte beachten Sie:
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen alle drei Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Alle anderen Leistungen können nur alle vier Jahre genehmigt werden.
- Kompaktkur
Die Kompaktkur ist eine medizinisch hoch wirksame Variante der ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten. Sie verbindet die hohe medizinische Therapiequalität eines klassischen Rehabilitationsaufenthaltes mit der Freiheit der ambulanten Vorsorgeleistung. Das Behandlungskonzept ist auf maximalen Erfolg in einem überschaubaren Zeitrahmen von 21 Tagen ausgelegt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Kompaktkurzentrale.
- Ambulante Rehabilitation
Bei ambulanten Rehabilitationsleistungen in wohnortnahen, auch teilstationären Einrichtungen empfiehlt Ihnen der Kostenträger eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel.
Ihr Eigenanteil beträgt 10 € pro Tag.
- Stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Rehabilitation
Reichen ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann der zuständige Kostenträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, in einem Sanatorium oder in einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Den Kurort und Ihre Unterkunft müssen Sie hierbei mit dem Kostenträger abstimmen. Die gewählte Unterkunft bestätigt Ihnen den Anreisetermin. Vom Kostenträger werden in der Regel für drei Wochen die gesamten Kosten übernommen, es sei denn, für die Krankheit ist eine andere feste Behandlungszeit vorgesehen oder eine Verlängerung der Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 € pro Tag. Bei Zuständigkeit der Beihilfestelle oder der Privatkrankenkasse sind sowohl die Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung als auch die Kostenbeteiligung für medizinische und therapeutische Leistungen individuell abzuklären.
- Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter/Väter
auch Mutter-Kind-Kur genannt
Mütter/Väter haben zusammen mit ihren Kindern spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Vorsorgeleistungen durch Krankenkassen, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Deutsche Müttergenesungswerk der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung in Berlin, Tel. 030/3300290.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht zum Download (pdf, 1 MB).
Ihre private Kur – Auf einen Blick
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Die bayerischen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Pauschalangebote und sind gerne bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.
Hier finden Sie eine Auswahl an Angeboten.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie nach wie vor bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Heilmittel. Sie können diese wirksamen Behandlungen der modernen Physiotherapie wie beispielsweise Massagen und Krankengymnastik, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt sind, weiterhin von einem Vertragsarzt verordnet bekommen. Der Vertragsarzt (Kurarzt) am Kurort ist aufgrund seiner besonderen Kenntnis über die ortsgebundenen Heilmittel sowie seiner Anwesenheit besonders geeignet, Sie während Ihres Aufenthalts in dem entsprechenden Heilbad oder Kurort zu betreuen und eine qualifizierte Durchführung der Heilmittelbehandlung zu gewährleisten bzw. diese falls erforderlich zu verändern. Ebenso kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit Folgerezepte ausstellen. Aber auch ein Vertragsarzt am Heimatort kann grundsätzlich Heilmittel verordnen.
Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmitteln pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlung. Therapien und Anzahl der Anwendungen werden grundsätzlich durch den Arzt verordnet und dürfen nur von zugelassenen Therapeuten geleistet werden.
Ihr Arzt kann Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit nur Heilmittel verordnen, deren therapeutischer Nutzen anerkannt und deren Qualität bei der Leistungserbringung sichergestellt ist. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen angewandt werden sollten, ist im sogenannten Heilmittelkatalog erläutert. Dieser Katalog liegt jedem Arzt vor.
Der Wortlaut auf dem Überweisungsschein, der von einem Facharzt (z. B. Gynäkologe, Orthopäde, Urologe, Internist usw.) ausgestellt wurde, muss lauten: „An den Allgemeinarzt“ oder „An den Allgemeinmediziner“. Die Überweisung von Allgemeinarzt zu Allgemeinarzt ist nur zulässig bei Mit und Weiterüberweisung beispielsweise nach Operationen, schwerwiegenden Erkrankungen, Marcumartherapie usw., nicht zum Ausstellen von Heilmittelrezepten!
Es können nicht angenommen werden: Überweisungsscheine, die auf „Badearzt“, „Kurarzt“ oder „Arzt am Kurort oder Urlaubsort“ ausgestellt sind, da es sich nicht um eine Facharztrichtung handelt. Vom Heimatarzt ausgestellte Quittungen für die Praxisgebühr sind kein ausreichender Beleg zur Umgehung der Praxisgebühr.
Keine Praxisgebühr wird fällig, wenn Sie Ihr behandelnder Kur- oder Badearzt an einen weiteren Arzt überweist.
Bei der Verordnung von Heilmitteln müssen Sie 10 Prozent der Kosten als Zuzahlung tragen. Das ist deutlich günstiger als vor der Gesundheitsreform 2004, als die Zuzahlung bei 15 Prozent lag. Außerdem sind 10 € pro Verordnung/Rezept zu bezahlen. Fällig wird die Praxisgebühr in Höhe von 10 €, wenn Sie ohne die oben genannten Belege einen Vertragsarzt (Kurarzt) aufsuchen.

