Die stationäre Rehabilitation

Bei der stationären Rehabilitation steht das Gesundwerden im Vordergrund. Während der Maßnahme sind Sie in einer Kurklinik oder in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. 

Die stationäre Rehabilitation soll eine bereits bestehende Krankheit oder einen gesundheitlichen Schaden heilen oder mildern. Sie kann nötig sein, wenn Sie durch die Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt sind und dadurch voraussichtlich dauerhaft im beruflichen wie privaten Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind. 

Eine stationäre Rehabilitation wird von dem zuständigen Kostenträger genehmigt, wenn die ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nicht ausreichen. In beiden Fällen empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.

Der zuständige Kostenträger richtet sich danach, ob Sie noch im Berufs- Arbeitsleben aktiv stehen oder bereits Rentner sind. Im Fall, dass Sie noch berufstätig sind ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sind Sie Rentner kümmert sich die Krankenkasse um Ihren Antrag.

Kosten

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Kosten für drei Wochen. Ihre Eigenbeteiligungfür die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur beträgt 10 Euro pro Tag.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Beihilfestelle für Sie zuständig ist, sollten Sie die Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung sowie die Kostenbeteiligung für medizinische und therapeutische Leistungen im Vorfeld abklären.

Abwicklung einer stationären Rehabilitation - Ihre Check-Liste

Eine stationäre Rehabilitation ermöglicht Betroffenen, angemessen mit ihrer Erkrankung umzugehen, sowohl privat als auch beruflich, und einen selbstbestimmten Alltag zu führen, da chronische Erkrankungen häufig nicht vollständig heilbar sind. Dabei erfolgt eine ganztägige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung mit Übernachtung und Verpflegung. Ziel ist es, eine Besserung der gesundheitlichen Verfassung zu erreichen und das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern.

Eine stationäre Rehabilitation ist besonders für Personen geeignet, bei denen eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist oder die aufgrund ihrer Erkrankung intensivere Betreuung benötigen. Es werden verschiedene Erkrankungen behandelt, darunter chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, orthopädische Probleme, psychische Störungen und viele mehr. Große Vorteile einer stationären Reha sind, dass entsprechende Einrichtungen für alle Erkrankungen zur Auswahl stehen und sich die Patient:innen voll auf eine Besserung ihrer gesundheitlichen Verfassung konzentrieren können, da sie durch den stationären Charakter der Reha aus ihrem Alltag losgelöst sind.

Jeder deutsche Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Entscheidend für die Bewilligung ist eine medizinische Notwendigkeit sowie eine positive Rehabilitationsprognose.

Eine Rehabilitation kann jederzeit beantragt werden. Oft wird sie sofort bewilligt, wenn zuvor ein stationärer Krankenhausaufenthalt stattgefunden hat ("Anschlussheilbehandlung"). Nach Abschluss der Rehabilitation kann eine erneute medizinische Rehabilitation erst nach vier Jahren beantragt werden, sofern es sich nicht um dringende medizinische Fälle handelt.

Für einen Antrag auf stationäre Rehabilitation muss ein Hausarzt oder Facharzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ausreichend begründen. Der Antrag sollte sorgfältig formuliert sein und alle notwendigen Unterlagen, wie Arzt- oder Krankenhausberichte, enthalten. Anschließend kann ein Antrag gestellt werden, wobei bei Nutzung der Rentenversicherung als Kostenträger das entsprechende Antragsformular verwendet werden muss.  Nach Einreichung wird der Antrag vom Kostenträger geprüft (dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen) und kann bewilligt oder abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, der ebenfalls gut begründet sein sollte.

Tipp: Je genauer der Antrag formuliert wird, umso besser sind die Aussichten auf eine Bewilligung.

Die Rehabilitation beginnt mit einem Gespräch mit dem fachärztlichen Personal, um Ziele und Fortschritte festzulegen. Anschließend folgt ein individueller Therapieplan mit mehreren Terminen pro Tag, der vom Fachpersonal festgelegt wird. Die Reha endet mit einer Abschlussuntersuchung und einem Bericht für den Kostenträger. Abschließend erhalten die Patient:innen Tipps für den Alltag.

In der Regel wird eine stationäre Rehabilitation für drei Wochen bewilligt. Bei Bedarf kann diese auch verlängert werden. Die Entscheidung darüber treffen das Fachpersonal und der Kostenträger gemeinsam, basierend auf dem individuellen Behandlungsverlauf und -bedarf der Patient:innen. Am besten wird gemeinsam mit dem fachärztlichen Personal beraten, ob eine Verlängerung sinnvoll ist. Bei Zustimmung des Betroffenen beantragt die Reha-Klinik eine Verlängerung beim Kostenträger, der dieser widersprechen oder zustimmen kann.

Das Therapieangebot variiert je nach Einrichtung, ärztlichem Personal und der spezifischen Erkrankung der Patient:innen. Es können unter anderem Ernährungsberatung, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie sowie Entspannungskurse angeboten werden.

Während der Rehabilitation haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Rehabilitation, sofern der Betroffene vor Beginn der Rehabilitation Arbeitseinkünfte erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat.

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