Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine Kur. Der Bayerische Heilbäder-Verband erklärt, welche zehn Schritte zu einer erfolgreichen Kur führen – und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.

Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine Kur. Der Bayerische Heilbäder-Verband erklärt, welche zehn Schritte zu einer erfolgreichen Kur führen – und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.

München – Frische Energie tanken, endlich wieder gesund werden oder drohende Krankheiten vermeiden – es gibt viele Gründe für eine Kur. Doch nur wenige Menschen wissen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme haben. „Jeder gesetzlich Versicherte kann alle drei Jahre Kurleistungen bei seiner Kasse beantragen, sofern ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes (BHV), Klaus Holetschek.

Je nach Schwere des Krankheitsbildes wird der Arzt einen ambulanten oder stationären Aufenthalt empfehlen. Bei stationären Aufenthalten und einer ambulanten Rehabilitation übernimmt die Kasse die Kosten voll bis auf eine Eigenbeteiligung des Patienten von zehn Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100 Prozent der Kurarzt-Kosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kurmittel.

Außerdem kann jeder Versicherte auch auf eigene Kosten eine Kur absolvieren. Die dafür nötigen Heilmittel können von seinem Hausarzt oder einem Kurarzt verschrieben werden – die Zuzahlung beträgt dann zehn Prozent der Heilmittelkosten und zehn Euro pro Rezept. So kann jeder etwas für seine Gesundheit tun und erholsame Tage unter medizinscher Betreuung verbringen.

In zehn Schritten zur Kur:

  1. Anspruch: Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Wer in der Vergangenheit Kurleistungen erhalten hat, bekommt in der Regel frühestens nach drei Jahren erneut eine Kur genehmigt.
     
  2. Ärztlicher Befund: Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt. Dieser bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.
     
  3. Antrag: Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und bei dem zuständigen Kostenträger des Patienten (Kranken- / Rentenversicherung, Beihilfestelle) eingereicht. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.
     
  4. Prüfung: Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
     
  5. Genehmigung: Die anschließende Genehmigung der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
     
  6. Ablehnung: Bei einer Ablehnung des Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.
     
  7. Private Kur: Eine Kur ist auch jederzeit auf eigene Kosten möglich. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Heilmittel und können diese von einem Vertragsarzt am Kurort oder am Heimatort verordnet bekommen. Bei der Verordnung von Heilmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent. Außerdem sind zehn Euro pro Verordnung/Rezept zu bezahlen.
     
  8. Kurort: Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient frei einen anerkannten Kurort auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.
     
  9. Durchführung:  Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
     
  10. Kosten: Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanter Rehabilitation besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100 Prozent der Kurarzt-Kosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kurmittel.

 

Drei Fragen an Klaus Holetschek, Präsident des Bayerischen Heilbäderverbandes (BHV):

Ist es wahr, dass die gesetzlichen Krankenkassen kaum noch einen Kuraufenthalt gewähren?

Richtig ist, dass wir bei den Krankenkassen eine gewisse Zurückhaltung merken, richtig ist jedoch auch, dass die Kur, auch wenn sie nicht mehr so oft genehmigt wird, nach wie vor im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist und bei medizinischer Notwendigkeit auch gewährt wird. Es lohnt sich also, bei der Krankenkasse nachzufragen.

Woran könnte es liegen, dass nicht mehr so viele Kuren beantragt werden?

Es wurde offensichtlich der Eindruck erweckt, dass die Kur ein Auslaufmodell ist. Genau  das Gegenteil ist aber der Fall.  Bei einer Kur steht der Präventionsgedanke im Vordergrund, durch einen Kuraufenthalt kann die Gesundheit an Körper, Geist und Seele verbessert beziehungsweise erhalten werden.

Warum sollten Patienten zur Kur in ein bayerisches Heilbad fahren?

Die bayerischen Heilbäder verfügen über modernste Einrichtungen, optimale medizinische Betreuung und natürliche, ortsgebundene Heilmittel kombiniert mit klassischen Naturheilverfahren.  Innovationen trifft Tradition ist der Anspruch, den die bayerischen Heilbäder und Kurorte an sich selbst haben.  Über 400 Millionen Euro investierten die bayerischen Heilbäder und Kurorte in den letzten Jahren in ihre Infrastruktur.   Der hohe medizinische Standard kombiniert mit umfassenden  Leistungsangeboten, hoher Professionalität und Qualität sowie starker  Gästeorientierung ist ein besonderes Merkmal unserer  Heilbäder und Kurorte.  Dazu kommt unsere einzigartige Landschaft mit ihren Seen, Bergen, Wäldern und Wiesen – hier kann sich auch die Seele erholen.

Wilde & Partner Communications GmbH

Frau Nathalie Tenckhoff
Franziskanerstraße 14
81669 München

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