Kurantrag abgelehnt? Legen Sie Widerspruch ein!

Kuren gibt es nach wie vor! Doch bis ein Kurantrag genehmigt wird, sind viele Hürden zu überwinden.

Wussten Sie, dass fast jeder vierte Kurantrag von den Krankenkassen in einem ersten Schritt abgelehnt wird? Und ein – in zahlreichen Fällen erfolgreicher – Widerspruch wird von den Patienten nur selten eingelegt.

Wir, die bayerischen Heilbäder und Kurorte, sind überzeugt, dass jeder Euro, der rechtzeitig in Form von ambulanten Vorsorgemaßnahmen in die Gesundheit eines Menschen investiert wird, nicht nur zur persönlichen Gesundheitsverbesserung beiträgt, sondern langfristig unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet.

 

Hilfestellung für einen Einspruch (PDF)