Vor Ort gut betreut
Bei der stationären Rehabilitation steht das Gesundwerden im Vordergrund. Während der Maßnahme sind Sie in einer Kurklinik oder in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht.
Die stationäre Rehabilitation soll eine bereits bestehende Krankheit oder einen gesundheitlichen Schaden heilen oder mildern. Sie kann nötig sein, wenn Sie durch die Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt sind und dadurch voraussichtlich dauerhaft im beruflichen wie privaten Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind.
Eine stationäre Rehabilitation wird von dem zuständigen Kostenträger genehmigt, wenn die ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nicht ausreichen. In beiden Fällen empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
Der zuständige Kostenträger richtet sich danach, ob Sie noch im Berufs- Arbeitsleben aktiv stehen oder bereits Rentner sind. Im Fall, dass Sie noch berufstätig sind ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sind Sie Rentner kümmert sich die Krankenkasse um Ihren Antrag.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Kosten für drei Wochen. Ihre Eigenbeteiligungfür die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur beträgt 10 Euro pro Tag.
Wenn Sie privat versichert sind oder eine Beihilfestelle für Sie zuständig ist, sollten Sie die Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung sowie die Kostenbeteiligung für medizinische und therapeutische Leistungen im Vorfeld abklären.